Das in Dresden ansäßige Finanzamt Dresden-Süd kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Es ist ebenfalls für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 01001-01333 zuständig. Die Kernaufgabe des Amtes besteht insbesodere in der Steuerverwaltung. In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Dresden-Süd auch zuständig für Umsatz- sowie die Körperschaftsteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Steuererklärungen bearbeiten
- Steuerrückzahlungen auszahlen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Sachsen.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Dresden-Süd
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag und Mittwoch | 8.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Postanschrift
Finanzamt Dresden-Süd (Nr. 3203)
Rabenerstraße 1
01069 Dresden
Telefon: 0351 4691-0
Telefax: 0351 4691-9999
E-Mail: poststelle@fa-dresden-sued.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/dresden-sued
Bankverbindung des Finanzamtes Dresden-Süd
BBK LEIPZIG
IBAN: DE86 8600 0000 0086 0015 34
BIC: MARKDEF1860
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Dresden-Süd
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Dresden-Süd
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Dresden-Süd finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Dresden-Süd
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Als Steuerpflichtiger kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen, wenn man sich selbst in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte befindet und dies nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern betrifft. Dann ist das Finanzamt dazu verpflichtet, das Verfahren bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts ruhen zu lassen. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Säumnisrecht | Immer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Nachprüfungsrecht | Es ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen. |
Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Dresden-Süd (Stand: 2023) →
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