Das Finanzamt Erfurt ist als Steuerbehörde für die Stadt Erfurt und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Es ist ebenfalls für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 06578-99638. Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Verwaltung der Steuern. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Finanzamtes.
Das Finanzamt in Erfurt beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, Infos zu steuerlichen Fragestellungen für die Stadtbewohner zu vermitteln.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Erfurt fällt zudem:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Thüringen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Erfurt.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Erfurt
Servicezeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Montag und Dienstag auch | 13.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag auch | 13.00 - 18.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Erfurt (Nr. 4151)
August-Röbling-Straße 10
99091 Erfurt
Postfach 90 04 52
99107 Erfurt
Telefon: 0361 57 3615-000
Telefax: 0361 57 3615-800
E-Mail: poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de
Internet: finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-erfurt
Bankverbindung des Finanzamtes Erfurt
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE53 8205 0000 3001 1115 86
BIC: HELADEFF820
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Erfurt
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Erfurt
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Erfurt
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Erfurt (Stand: 2023) →
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