Das in Flensburg ansäßige Finanzamt Flensburg ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Zudem ist es auch für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 24376-24999 zuständig. Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Verwaltung der Steuern.
Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes. Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Flensburg umfassen folgende Bereiche:
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Steuererklärungen bearbeiten
- Steuerrückzahlungen auszahlen
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Flensburg als Dienstherr die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein vor.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Flensburg
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag auch | 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Flensburg (Nr. 2115)
Duburger Str. 58 - 64
24939 Flensburg
Telefon: 0461 813-0
Telefax: 0461 813-254
E-Mail: poststelle@fa-flensburg.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FA_Flensburg/fa_flensburg_node.html
Bankverbindung des Finanzamtes Flensburg
Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg
IBAN: DE27 2000 0000 0020 2015 00
BIC: MARKDEF1200
Finanzamt Flensburg: Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Flensburg
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Flensburg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Flensburg (Stand: 2023) →
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