Infos zum Finanzamt Frankfurt am Main II

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt sind die Mitarbeiter vom Finanzamt Frankfurt am Main II die richtigen Kontaktpersonen. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 60001-65936 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Steuerverwaltung ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde.

Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes. Unter anderem setzt sich das Finanzamt Frankfurt am Main II auseinander mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
  • Führung von Steuerkonten der Bürger
  • Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen

Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Hessen.

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Öffnungszeiten vom Finanzamt Frankfurt am Main II

Allgemeine Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Freitag8.00 - 18.00 Uhr
nur nach telefonischer Terminabsprache

Anschrift

Finanzamt Frankfurt am Main II (Nr. 2612)
Gutleutstraße 122
60327 Frankfurt

Postfach 11 08 62
60043 Frankfurt am Main

Bankverbindung des Finanzamtes Frankfurt am Main II

Landesbank Hessen-Thüringen

Empfänger: Finanzamt Frankfurt am Main IV
IBAN: DE88500500000001000231
BIC: HELADEFFXXX

Deutsche Bundesbank - Filiale Frankfurt am Main

Empfänger: Finanzamt Frankfurt am Main IV
IBAN: DE07500000000050001504
BIC: MARKDEF1500

Finanzamt Frankfurt am Main II: Die Steuernummer und die Steuer-ID

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

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Karriere im Finanzamt Frankfurt am Main II

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Frankfurt am Main II und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Frankfurt am Main II finden.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Frankfurt am Main II

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
StundungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
SchätzungsrechtDie Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen.
InformationspflichtJeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
AufbewahrungspflichtDie eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Infografik Finanzamt Frankfurt am Main II

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Frankfurt am Main II (Stand: 2023)

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