Das Finanzamt Frankfurt (Oder) im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 15201-15898 zuständig. Die Hauptaufgabe der Behörde liegt vorwiegend in der Verwaltung von Steuern.

Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes. Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) auch zuständig für die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und geben diese weiter.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Frankfurt (Oder) fällt zudem:

  • Steuerrückzahlungen auszahlen
  • Steuererklärungen bearbeiten
  • Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
  • Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
  • Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen

Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Frankfurt (Oder) als Dienstherr die Finanzverwaltung Brandenburg vor.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Öffnungszeiten vom Finanzamt Frankfurt (Oder)

Sprechzeiten Service- und Informationsstelle:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag auch14.00 - 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
weitere Termine nach Vereinbarung möglich

Adresse

Finanzamt Frankfurt (Oder) (Nr. 3061)
Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 60676-1399
Telefax: 0335 60676-1028
E-Mail: poststelle.fa-frankfurt-oder@fa.brandenburg.de
Internet: www.fa-frankfurt-oder.brandenburg.de

Bankverbindung des Finanzamtes Frankfurt (Oder)

BBK Berlin

IBAN: DE92 1000 0000 0017 0015 02
BIC: MARKDEF1100

Finanzamt Frankfurt (Oder): Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Im Finanzamt in Frankfurt (Oder) Karriere machen

Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Frankfurt (Oder) nichts entgegen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Frankfurt (Oder)

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
InformationspflichtWer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern.
StundungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
NachprüfungsrechtEine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenZwar müssen unstrittige Steuerzahlungen beglichen werden, aber unter Umständen ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu akzeptieren. Dies gilt für den Fall, in dem ein steuerpflichtiger Bürger vor einem der höchsten Gerichte einen Rechtsstreit austrägt. Solange dieser nicht endgültig geklärt ist, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen.
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht.
SäumnisrechtWerden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Frankfurt (Oder) kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Infografik Finanzamt Frankfurt (Oder

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Frankfurt (Oder) (Stand 2022)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter