Das Finanzamt Gießen ist als Steuerbehörde sowohl für die Stadt Gießen als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 35301-35469 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten.
Die Verwaltung der Steuern ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes.
Das Finanzamt in Gießen beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde stellen zudem Informationen für die Anwohner zusammen und geben diese weiter.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Gießen umfassen folgende Bereiche:
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Hessen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Gießen.
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Gießen
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Gießen
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Gießen
Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Mi 8:00-15:30, Do 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr
Anschrift
Finanzamt Gießen (Nr. 2620)
Schubertstraße 60
35392 Gießen
Postfach 110440
35349 Gießen
- Telefon: 0641 4800-100
- Telefax: 0641 4800-1590
- E-Mail: Poststelle@FA-GIS.Hessen.de
- Internet: www.Finanzamt-Giessen.de
Bankverbindung des Finanzamtes Gießen | ||
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Bankname | LD BK HESS-THUER GZ FFM | BBK FILIALE FRANKFURT MAIN |
IBAN | DE25500500000001000298 | DE05500000000050001540 |
BIC | HELADEFFXXX | MARKDEF1500 |
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Gießen
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art Erziehungsmaßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Säumnisrecht | Immer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlages. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig und wird Verspätungszuschlag genannt. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen einer Aufbewahrungspflicht der bei ihnen eingereichten Dokumente sowie der zugehörigen Daten nachkommen. Steuerpflichtige besitzen nur bei Steuerprozessen ein Einsichtsrecht in diese Dokumente. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Steuerliche Details zu Gießen
Einwohner | 79.466 |
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Hebesatz Grundsteuer A | 330 |
Hebesatz Grundsteuer B | 600 |
Hebesatz Gewerbesteuer | 420 |

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