Das Finanzamt Hamburg-Altona in 22765 Hamburg ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 22547-22769 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden. Die Hauptaufgabe der Behörde liegt vorwiegend in der Verwaltung von Steuern.
Die Behörde setzt die Steuern fest und zieht sie ein. Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Hamburg-Altona auch zuständig für die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und geben diese weiter.
Inhaltsverzeichnis:
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Hamburg.
Das Finanzamt in Hamburg-Altona: Öffnungszeiten
Informations- und Annahmestelle
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 8.00 - 14.00 Uhr |
Dienstag | 7.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 17.00 Uhr |
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Mittwoch, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 15.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Hamburg-Altona (Nr. 2241)
Holstenplatz 18
22765 Hamburg
Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-55197
E-Mail: FAHamburgAltona@finanzamt.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/fb/altonastart/
Bankverbindung des Finanzamtes Hamburg-Altona
Deutsche Bundesbank (BBk Hamburg)
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Hamburg-Altona
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Hamburg-Altona absolvieren
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Hamburg-Altona und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Hamburg-Altona finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hamburg-Altona
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
1.Finanzamt Hamburg-Altona (Stand: 2023) →
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