Das Finanzamt Hamburg-Harburg in 21073 Hamburg ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Zudem ist es auch für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 21073-27499 zuständig. Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich.
Somit auch in Hamburg. Hierunter ist nicht nur die Eintreibung jener zu verstehen, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung. Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Hamburg-Harburg auch zuständig für die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Hamburg-Harburg umfassen folgende Bereiche:
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Bearbeitung von Steuererklärungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Hamburg, ist der Dienstherr des Finanzamtes Hamburg-Harburg.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Hamburg-Harburg
Informations- und Annahmestelle:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 8.00 - 14.00 Uhr |
Dienstag | 7.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 17.00 Uhr |
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Mittwoch, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 15.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Hamburg-Harburg (Nr. 2247)
Harburger Ring 40
21073 Hamburg
Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-57047
E-Mail: FAHamburgHarburg@finanzamt.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/fb/harburg-start/
Bankverbindung des Finanzamtes Hamburg-Harburg
Deutsche Bundesbank (BBk Hamburg)
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200
Finanzamt Hamburg-Harburg: Die Steuernummer und die Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Hamburg-Harburg
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hamburg-Harburg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zwar müssen unstrittige Steuerzahlungen beglichen werden, aber unter Umständen ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu akzeptieren. Dies gilt für den Fall, in dem ein steuerpflichtiger Bürger vor einem der höchsten Gerichte einen Rechtsstreit austrägt. Solange dieser nicht endgültig geklärt ist, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Hamburg-Harburg (Stand: 2023) →
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