Das in Hamburg ansäßige Finanzamt Hamburg-Nord kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Es ist ebenfalls für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 20249-22419 zuständig. Die Verwaltung der Steuern ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde. In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern.
Das Finanzamt in Hamburg beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und vermitteln diese.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Hamburg-Nord als Dienstherr die Finanzverwaltung Hamburg vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Hamburg-Nord
Informations- und Annahmestelle:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 8.00 - 14.00 Uhr |
Dienstag | 7.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 17.00 Uhr |
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Mittwoch, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 15.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Hamburg-Nord (Nr. 2249)
Borsteler Chaussee 45
22453 Hamburg
Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-58001
E-Mail: FAHamburgNord@finanzamt.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/fb/nord-start/
Bankverbindung des Finanzamtes Hamburg-Nord
Deutsche Bundesbank (BBk Hamburg)
BIC: MARK DEF 1200
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
Finanzamt Hamburg-Nord: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Hamburg-Nord
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Hamburg-Nord und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Hamburg-Nord finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hamburg-Nord
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Hamburg Nord kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Hamburg-Nord (Stand: 2023) →
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