Das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld in 36251 Bad Hersfeld ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Es ist ebenfalls zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 36076-36289. Die Steuerverwaltung ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde. Die Behörde setzt die Steuern fest und zieht sie ein. Unter anderem ist das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld zuständig für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und geben diese weiter.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld als Dienstherr die Finanzverwaltung Hessen vor.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 08.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld
Im Stift 7
36251 Bad Hersfeld
Postfach 1451
36224 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 933-0
Telefax: 06621 933-333
E-Mail: Poststelle@FA-HR.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001::349991845&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
Im Finanzamt in Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld Karriere machen
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
---|---|
Nachprüfungsrecht | Es ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen einer Aufbewahrungspflicht der bei ihnen eingereichten Dokumente sowie der zugehörigen Daten nachkommen. Steuerpflichtige besitzen nur bei Steuerprozessen ein Einsichtsrecht in diese Dokumente. |
Prüfungsrecht | Finanzamtmitarbeiter sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen. |
Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Säumniszuschlages oder eines Verspätungszuschlags rechnen. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Hersfeld-Rotenburg (Stand: 2023) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.