
Das Finanzamt Hohenstein-Ernstthal ist als Steuerbehörde zuständig für die Stadt Hohenstein-Ernstthal und für Bereiche des Kreises. Es ist ebenfalls für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 08361-09357 zuständig.
Die Steuerverwaltung ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde. Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes.
Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Hohenstein-Ernstthal auch zuständig für Umsatz- sowie die Körperschaftsteuer. Sollten Probleme auftreten, werden von den Sachbearbeitern auch Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Hohenstein-Ernstthal fällt zudem:
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Hohenstein-Ernstthal als Dienstherr die Finanzverwaltung Sachsen vor.
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Hohenstein-Ernstthal
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Hohenstein-Ernstthal
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Hohenstein-Ernstthal
Sprechzeiten:
Mo - Fr 07:00-12:00, Mo 12:30-15:30, Di 12:30-18:00, Do 12:30-17:00
Postanschrift
Finanzamt Hohenstein-Ernstthal (Nr. 3221)
Schulstraße 34
09337 Hohenstein-Ernstthal
Postfach 1246
09332 Hohenstein-Ernstthal
- Telefon: 03723 745-0
- Telefax: 03723 745-399
- E-Mail: poststelle@fa-hohenstein-ernstthal.smf.sachsen.de
- Internet: http://www.Finanzamt-Hohenstein-Ernstthal.de
Bankverbindung des Finanzamtes Hohenstein-Ernstthal | |
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Bankname | BBK CHEMNITZ |
IBAN | DE77870000000087001510 |
BIC | MARKDEF1870 |
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hohenstein-Ernstthal
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzmämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. Sie heißt Verspätungszuschlag. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
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Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Hohenstein Ernstthal kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Steuerliche Details zu Hohenstein-Ernstthal
Einwohner | 15.016 |
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Hebesatz Grundsteuer A | 300 |
Hebesatz Grundsteuer B | 450 |
Hebesatz Gewerbesteuer | 380 |

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