Das Finanzamt Homburg im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Homburg verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Zudem ist es auch für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 66401-66459.

Die Steuerverwaltung ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes. Das Finanzamt in Homburg beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
  • Führung von Steuerkonten der Bürger
  • Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen

Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Homburg als Dienstherr die Finanzverwaltung Saarland vor.

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Das Finanzamt in Homburg: Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Donnerstag7.30 - 15.30 Uhr
Freitag7.30 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Anschrift

Finanzamt Homburg (Nr. 1075)
Schillerstr. 15
66424 Homburg

Postfach 1551
66406 Homburg

Telefon: 06841 6970
Telefax: 06841 697199
E-Mail: poststelle@fahom.saarland.de
Internet: www.finanzamt-homburg.de

Bankverbindung des Finanzamtes Homburg

BBK SAARBRUECKEN

IBAN: DE50590000000059301502
BIC: MARKDEF1590

Finanzamt Homburg: Steuernummer und Steuer-ID

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Homburg

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Homburg

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SäumnisrechtWerden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen.
InformationspflichtSteuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden.
AufbewahrungspflichtJedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenZwar müssen unstrittige Steuerzahlungen beglichen werden, aber unter Umständen ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu akzeptieren. Dies gilt für den Fall, in dem ein steuerpflichtiger Bürger vor einem der höchsten Gerichte einen Rechtsstreit austrägt. Solange dieser nicht endgültig geklärt ist, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
StundungspflichtSollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen.
NachprüfungsrechtDass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens.

Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Infografik Finanzamt Homburg

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Homburg (Stand: 2023)

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