Infos zum Finanzamt Jena

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Jena ist als Steuerbehörde für die Stadt Jena und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 07601-99518 zuständig. Die Kernaufgabe des Amtes besteht vor allem in der Verwaltung der Steuern. Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Finanzamtes.

Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und geben diese weiter.

Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Jena umfassen folgende Bereiche:

  • Steuererklärungen bearbeiten
  • Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
  • Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
  • Steuerrückzahlungen auszahlen

Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Thüringen.

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Das Finanzamt in Jena: Öffnungszeiten

Telefonische Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Freitag8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag auch13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag auch13.00 - 18.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Jena (Nr. 4162)
Leutragraben 8
07743 Jena

Postanschrift:
Finanzamt Jena
07740 Jena

Telefon: 0361 57 3626-000
Fax: 0361 57 3626-653
E-Mail: poststelle@finanzamt-jena.thueringen.de
Internet: finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-jena

Bankverbindung des Finanzamtes Jena

Landesbank Hessen-Thüringen

IBAN: DE75 8205 0000 3001 1115 78
BIC: HELADEFF820
Empfänger: Finanzkasse Gera

Finanzamt Jena: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Eine Ausbildung im Finanzamt Jena absolvieren

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Jena finden.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Jena

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SäumnisrechtImmer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig.
InformationspflichtDas Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen.
AufbewahrungspflichtSämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses.
StundungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenZwar müssen unstrittige Steuerzahlungen beglichen werden, aber unter Umständen ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu akzeptieren. Dies gilt für den Fall, in dem ein steuerpflichtiger Bürger vor einem der höchsten Gerichte einen Rechtsstreit austrägt. Solange dieser nicht endgültig geklärt ist, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen.
AnforderungsrechtEs ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen.
PrüfungsrechtNeben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.

Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Jena kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.

Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Infografik Finanzamt Jena

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Jena (Stand: 2023)

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