Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Kassel II sowohl für die Stadt Hofgeismar als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 34356-37194 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.
Die Verwaltung der Steuern ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. Dies umfasst nicht nur die Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Unter anderem ist das Finanzamt Kassel II zuständig für die Einkommensteuer, die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Kassel II als Dienstherr die Finanzverwaltung Hessen vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Kassel II
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 8.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Adresse
Finanzamt Kassel II (Nr. 2623)
Altstädter Kirchplatz 10
34369 Hofgeismar
Postfach 101229
34012 Hofgeismar
Telefon: 0561 7208-0
Telefax: 0561 7208-1000
E-Mail: Poststelle@FA-KH.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001%3A%3A349991854&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Kassel II
Finanzamt Kassel II: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Kassel II
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Kassel II finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Kassel II
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Kassel II (in Hofgeismar) kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Kassel II-Hofgeismar - Verwaltungsstelle Hofgeismar (Stand: 2023) →
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