Infos zum Finanzamt Kiel-Nord

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Kiel kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 24103-24159 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Die Kernaufgabe des Amtes besteht vorwiegend in der Verwaltung von Steuern.

Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes. Neben der Umsatzsteuer behandelt das Amt auch die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.

  • Das Finanzamt Kiel-Nord wurde am 01.07.2016 mit dem Finanzamt Kiel-Süd zusammengelegt.

Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:

  • Führung von Steuerkonten der Bürger
  • Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
  • Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Auszahlung von Steuerrückzahlungen

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Kiel

Sprechzeiten Allgemein:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag8.00 - 12.00
Dienstag auch14.00 - 17.00
Mittwochgeschlossen
nur nach Terminvereinbarung

Anschrift

Finanzamt Kiel (Nr. 2119)
Feldstr. 23
24105 Kiel

Bankverbindung des Finanzamtes Kiel

Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg

IBAN: DE80 2000 0000 0020 2015 16
BIC: MARKDEF1200

Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Kiel

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Eine Ausbildung im Finanzamt Kiel absolvieren

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Kiel und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Kiel finden.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Kiel-Nord

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SäumnisrechtWenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
PrüfungsrechtMitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenIst vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern.
StundungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
InformationspflichtSteuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden.

Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Kiel (Stand: 2023)

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