Das in Kyritz ansäßige Finanzamt Kyritz ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Zudem ist es auch zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 16801-19357. Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer. Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung.
Das Amt bearbeitet nicht nur Anträge bezüglich der Umsatzsteuer, sondern ist auch zuständig für die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und geben diese weiter.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Brandenburg.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Kyritz
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
weitere Termine nach Vereinbarung möglich |
Adresse
Finanzamt Kyritz (Nr. 3052)
Perleberger Straße 1
16866 Kyritz
Telefon: 033971 65-0
Telefax: 033971 65-200
E-Mail: poststelle.fa-kyritz@fa.brandenburg.de
Internet: finanzamt.brandenburg.de/fa/de/finanzaemter/ihr-finanzamt-im-land-brandenburg/finanzamt-kyritz/
Bankverbindung des Finanzamtes Kyritz
BBK Berlin
IBAN: DE07 1000 0000 0016 0015 07
BIC: MARKDEF1100
Kontoinhaber: Finanzamt Kyritz
Finanzamt Kyritz: Steuernummer und Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Karriere im Finanzamt Kyritz
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Kyritz und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Kyritz
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Kyritz (Stand: 2023) →
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