Das in Limburg ansäßige Finanzamt Limburg-Weilburg kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Es ist ebenfalls für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 65516-65627 zuständig. Die Steuerverwaltung ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde.
Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung. In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Sollten Probleme auftreten, werden von den Sachbearbeitern auch Widersprüche bearbeitet und Fragen der Stadtbewohner geklärt.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Limburg-Weilburg als Dienstherr die Finanzverwaltung Hessen vor.
Das Finanzamt in Limburg-Weilburg: Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 8.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Limburg-Weilburg (Nr. 2630)
Walderdorffstraße 11
65549 Limburg
Postfach 1465
65534 Limburg
Telefon: 06431 208-0
Fax: 06431 208-200
E-Mail: Poststelle@FA-LW.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001::349991858&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Limburg-Weilburg
Finanzamt Limburg-Weilburg: Steuernummer und Steuer-ID
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Limburg-Weilburg
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Limburg-Weilburg und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Limburg-Weilburg finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Limburg-Weilburg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Prüfungsrecht | Mitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Limburg-Weilburg (Stand: 2023) →
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