Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Löbau sowohl für die Stadt Löbau als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 02701-02899 zuständig.
Die Hauptaufgabe der Behörde liegt vor allem in der Verwaltung der Steuern. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes.
Die Einkommen, Umsatz- und Körperschaftsteuer fallen z.B. in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Widersprüche bearbeitet und Fragen der Stadtbewohner geklärt.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Löbau umfassen folgende Bereiche:
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Sachsen.
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Löbau
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Löbau
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Löbau
Sprechzeiten:
Mo 08:00-15:30, Di 08:00-18:00, Mi 08:00-15:30, Do 08:00-17:00, Fr 08:00-12:00 Uhr
Postanschrift
Finanzamt Löbau (Nr. 3208)
Georgewitzer Str.40
02708 Löbau
Postfach 1165
02701 Löbau
- Telefon: 03585 455-0
- Telefax: 03585 455-100
- E-Mail: poststelle@fa-loebau.smf.sachsen.de
- Internet: http://www.Finanzamt-Loebau.de
Bankverbindung des Finanzamtes Löbau | |
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Bankname | BBK LEIPZIG |
IBAN | DE48860000000086001539 |
BIC | MARKDEF1860 |
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Löbau
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Steuerliche Details zu Löbau
Einwohner | 15.485 |
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Hebesatz Grundsteuer A | 320 |
Hebesatz Grundsteuer B | 420 |
Hebesatz Gewerbesteuer | 400 |

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