Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Lohr a. Main zuständig für die Stadt Lohr und für Bereiche des Kreises. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 97225-97907 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Hauptaufgaben des Finanzamtes bestehen vorwiegend in der Verwaltung von Steuern.
Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. Unter anderem ist das Finanzamt Lohr a. Main zuständig für die Einkommensteuer, Umsatz- sowie die Körperschaftsteuer. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.
Inhaltsverzeichnis:
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Lohr a. Main fällt zudem:
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Bayern.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Lohr a. Main
Öffnungszeiten Servicezentren:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Mittwoch | 8.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Lohr a. Main (Nr. 9231)
Rexrothstr. 14
97816 Lohr
Telefon: 09352 850-0
Internet: www.finanzamt-lohr.de
Die Kommunikation mit dem Finanzamt sollte vorrangig über die Kontaktformulare bei Mein ELSTER stattfinden.
Bankverbindung des Finanzamtes Lohr a. Main
HypoVereinsbank Schweinfurt
IBAN: DE59 7932 0075 0018 2719 74
BIC: HYVEDEMM451
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Lohr a. Main
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Lohr a. Main
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Lohr a. Main und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Lohr a. Main
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Lohr a. Main kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Lohr am Main (Stand: 2023) →
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