Das Finanzamt Luckenwalde ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 14901-15936 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden. Die Kernaufgabe des Amtes besteht vorwiegend in der Verwaltung von Steuern.
Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes. In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Sollten Probleme auftreten, werden von den Sachbearbeitern auch Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Brandenburg.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Luckenwalde
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
weitere Termine nach Vereinbarung möglich |
Anschrift
Finanzamt Luckenwalde (Nr. 3050)
Dr.-Georg-Schaeffler-Straße 2
14943 Luckenwalde
Telefon: 03371 606-0
Telefax: 03371 606-200
E-Mail: poststelle.fa-luckenwalde@fa.brandenburg.de
Internet: finanzamt.brandenburg.de/fa/de/finanzaemter/ihr-finanzamt-im-land-brandenburg/finanzamt-luckenwalde/
Bankverbindung des Finanzamtes Luckenwalde
BBK Berlin
IBAN: DE88 1000 0000 0016 0015 04
BIC: MARKDEF1100
Kontoinhaber: Finanzamt Luckenwalde
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Luckenwalde
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Luckenwalde
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Luckenwalde und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Luckenwalde finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Luckenwalde
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Luckenwalde kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Luckenwalde (Stand: 2023) →
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