In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Lübeck sowohl für die Stadt Lübeck als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 23400-23627 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Zu den Hauptaufgaben der Finanzbehörde gehört insbesondere die Verwaltung der Steuern.
Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Das Amt bearbeitet nicht nur Anträge bezüglich der Umsatzsteuer, sondern ist auch zuständig für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Bei Interesse informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Lübeck
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag auch | 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Lübeck (Nr. 2122)
Possehlstr. 4
23560 Lübeck
Telefon: 0451 132-0
Telefax: 0451 132-501
E-Mail: poststelle@fa-luebeck.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FA_Luebeck/fa_luebeck_node.html
Bankverbindung des Finanzamtes Lübeck
Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg
IBAN: DE35 2000 0000 0020 2015 50
BIC: MARKDEF1200
Finanzamt Lübeck: Die Steuernummer und die Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Lübeck Karriere machen
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Lübeck und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Lübeck
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Lübeck (Stand: 2021) →
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