Bei Fragestellungen zum Thema Steuern ist das Finanzamt Mainz-Mitte der richtige Ansprechpartner. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 55001-55257 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer.
Hierunter ist nicht nur die Eintreibung jener zu verstehen, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung. Das Finanzamt Mainz-Mitte befasst sich daher unter anderem mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Mainz-Mitte
Öffnungszeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch, Freitag | nach vorheriger telefonischer Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Mainz-Mitte (Nr. 2726)
Schillerstr. 13
55116 Mainz
Postanschrift:
Emy-Roeder-Str. 3
55129 Mainz
Telefon: 06131/552-0
Telefax: 06131/552-25272
E-Mail: Poststelle@fa-mz.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-mainz.fin-rlp.de/startseite
Bankverbindung des Finanzamtes Mainz-Mitte
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
Finanzamt Mainz-Mitte: Die Steuernummer und die Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Mainz-Mitte absolvieren
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Mainz-Mitte nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Mainz-Mitte
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Schätzungsrecht | Die Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Mainz-Mitte (Stand: 2023) →
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