Das Finanzamt Marburg-Biedenkopf im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt ist das Finanzamt Marburg-Biedenkopf der richtige Ansprechpartner. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 35067-35719 zuständig. Die Kernaufgabe des Amtes besteht insbesodere in der Steuerverwaltung. In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern.

Das Amt bearbeitet nicht nur Anträge bezüglich der Umsatzsteuer, sondern ist auch zuständig für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.

Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:

  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen

Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Hessen.

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Das Finanzamt in Marburg-Biedenkopf: Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Freitag8.00 Uhr - 18.00 Uhr
nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Anschrift

Finanzamt Marburg-Biedenkopf (Nr. 2606)
Im Feldchen 2
35216 Biedenkopf

Postfach 1469
35004 Biedenkopf

Bankverbindung des Finanzamtes Marburg-Biedenkopf

Landesbank Hessen-Thüringen

Empfänger: Finanzamt Schwalm-Eder
IBAN: DE34500500000001000330
BIC: HELADEFFXXX

Deutsche Bundesbank - Filiale Frankfurt am Main

Empfänger: Finanzamt Schwalm-Eder
IBAN: DE06500000000050001522
BIC: MARKDEF1500

Finanzamt Marburg-Biedenkopf: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

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Karriere im Finanzamt Marburg-Biedenkopf

Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Marburg-Biedenkopf

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
PrüfungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden.
StundungspflichtEine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung.
SchätzungsrechtDie Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen.
AufbewahrungspflichtDie eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen.
AnforderungsrechtDas Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern.

Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren

Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Infografik Finanzamt Marburg-Biedenkopf

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Marburg-Biedenkopf - Verwaltungsstelle Biedenkopf (Stand: 2023)

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