Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt ist das Finanzamt Marburg-Biedenkopf der richtige Ansprechpartner. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 35067-35719 zuständig. Die Kernaufgabe des Amtes besteht insbesodere in der Steuerverwaltung. In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern.
Das Amt bearbeitet nicht nur Anträge bezüglich der Umsatzsteuer, sondern ist auch zuständig für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Hessen.
Das Finanzamt in Marburg-Biedenkopf: Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 8.00 Uhr - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Marburg-Biedenkopf (Nr. 2606)
Im Feldchen 2
35216 Biedenkopf
Postfach 1469
35004 Biedenkopf
Telefon: 06421 698-0
Fax: 06421 698-109
E-Mail: Poststelle@FA-MB.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001%3A%3A349991863&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Marburg-Biedenkopf
Finanzamt Marburg-Biedenkopf: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Karriere im Finanzamt Marburg-Biedenkopf
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Marburg-Biedenkopf
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Schätzungsrecht | Die Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Marburg-Biedenkopf - Verwaltungsstelle Biedenkopf (Stand: 2023) →
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