Finanzamt Marl

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger aus Marl und Umgebung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Marl. Um lange Wartezeiten zu vermeiden und die Bearbeitung der Steuererklärung zu vereinfachen, hat das Finanzamt Marl den elektronischen Datenverkehr eingeführt.

Das entsprechende Elster Formular steht auf der Website der Behörde kostenlos zum Download bereit und wird nicht nur direkt am Computer ausgefüllt, sondern auch sicher über den Server des Finanzamtes elektronisch übermittelt.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Aushändigung von gedruckten Formularen ist beim Finanzamt Marl seit etwa zwei Jahren nicht mehr möglich. Lediglich im Bürgerbüro, welches sich direkt im Gebäude der Finanzbehörde befindet, können Steuerpflichtige in nicht selbstständiger Tätigkeit Formulare in gedruckter Form abholen. Die Einreichung der Steuererklärung erfolgt aber nicht über das Bürgerbüro, sondern mit einer persönlichen Vorsprache oder auf dem Postweg direkt beim Finanzamt Marl.

In den Monaten März, April, Mai und Juni kann es aufgrund des hohen Aufkommens bei allen eingereichten Steuererklärungen zu Verzögerungen in der Bearbeitung und somit zu längeren Wartezeiten für den Steuerpflichtigen kommen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Öffnungszeiten vom Finanzamt Marl

Servicezeiten vor Ort:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Mittwoch - Donnerstag7.30 - 12.00 Uhr
Dienstag7.00 - 17.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Marl
Brassertstr. 1
45768 Marl

Postfach 1420
45744 Marl

Telefon: 02365 516-0
Telefax: 0800 10092675359
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-marl

Bankverbindungen

BBk Bochum

IBAN: DE51 4300 0000 0042 6015 01
BIC: MARKDEF1430

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Marl (Stand: 2023)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter