Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Merzig für die Stadt Merzig und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Es ist ebenfalls zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 66651-66709. Die Hauptaufgabe der Finanzbehörde ist die Steuerverwaltung.
Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern auch die steuerliche Festsetzung. Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Die zugewiesenen Sachbearbeiter sind immer bereit Infos zu steuerlichen Fragestellungen für die Stadtbewohner zu vermitteln.
Inhaltsverzeichnis:
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Merzig fällt zudem:
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Saarland, ist der Dienstherr des Finanzamtes Merzig.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Merzig
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Donnerstag | 7.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Adresse
Finanzamt Merzig (Nr. 1020)
Am Gaswerk
66663 Merzig
Postfach 100232
66653 Merzig
Telefon: 06861 7030
Telefax: 06861 703133
E-Mail: poststelle@famzg.saarland.de
Internet: www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/authorityread?bid=117&menuitemid=3
Bankverbindung des Finanzamtes Merzig
BBK SAARBRUECKEN
IBAN: DE50590000000059301502
BIC: MARKDEF1590
Finanzamt Merzig: Steuernummer und Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Merzig absolvieren
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Merzig nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Merzig
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Anforderungsrecht | Das Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Merzig (Stand: 2023) →
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