Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Montabaur-Diez verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Es ist ebenfalls für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 56192-56459 zuständig.
Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Rheinland-Pfalz Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung.
Inhaltsverzeichnis:
Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Montabaur-Diez auch zuständig für die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, Infos zu steuerlichen Fragestellungen für die Stadtbewohner zu vermitteln.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz.
Das Finanzamt in Montabaur-Diez: Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch, Freitag | nach vorheriger telefonischer Vereinbarung |
Adresse
Finanzamt Montabaur-Diez (Nr. 2730)
Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur
Telefon: 02602/1210
Telefax: 02602/12127099
E-Mail: Poststelle@fa-mt.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-montabaur-diez.fin-rlp.de/startseite
Bankverbindung des Finanzamtes Montabaur-Diez
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Montabaur-Diez
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Montabaur-Diez Karriere machen
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Montabaur-Diez finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Montabaur-Diez
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlag, also eine Strafzahlung. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Montabaur Diez (in Montabaur) kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Montabaur-Diez (Stand: 2023) →
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