Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Nauen verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 14601-16845 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.
Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer. Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern beschäftigt sich zudem mit der Festsetzung der Steuern.
In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und geben diese weiter.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Nauen umfassen folgende Bereiche:
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Brandenburg.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Nauen
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
weitere Termine nach Vereinbarung möglich |
Anschrift
Finanzamt Nauen (Nr. 3051)
Ketziner Straße 3
14641 Nauen
Telefon: 03321 412-0
Telefax: 03321 412-888
E-Mail: poststelle.fa-nauen@fa.brandenburg.de
Internet: finanzamt.brandenburg.de/fa/de/finanzaemter/ihr-finanzamt-im-land-brandenburg/finanzamt-nauen/
Bankverbindung des Finanzamtes Nauen
BBK Berlin
IBAN: DE50 1000 0000 0016 0015 09
BIC: MARKDEF1100
Kontoinhaber: Finanzamt Nauen
Finanzamt Nauen: Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Nauen
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Nauen und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Nauen nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Nauen
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Schätzungsrecht | Die Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen. |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zwar müssen unstrittige Steuerzahlungen beglichen werden, aber unter Umständen ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu akzeptieren. Dies gilt für den Fall, in dem ein steuerpflichtiger Bürger vor einem der höchsten Gerichte einen Rechtsstreit austrägt. Solange dieser nicht endgültig geklärt ist, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen. |
Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlags, also eine Strafzahlung. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Nauen (Stand: 2023) →
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