In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Neustadt sowohl für die Stadt Neustadt als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 67085-67475 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden.
Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Rheinland-Pfalz Dies umfasst nicht nur die Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern.
Inhaltsverzeichnis:
Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Neustadt auch zuständig für Umsatz- sowie die Körperschaftsteuer. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Widersprüche bearbeitet und Fragen der Stadtbewohner geklärt.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Neustadt
Öffnungszeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch, Freitag | nach vorheriger telefonischer Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Neustadt (Nr. 2731)
Konrad-Adenauer-Str. 26
67433 Neustadt
Telefon: 06321/9300
Telefax: 06321/93028600
E-Mail: Poststelle@fa-nw.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-neustadt.fin-rlp.de/startseite
Bankverbindung des Finanzamtes Neustadt
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
Finanzamt Neustadt: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Neustadt absolvieren
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Neustadt und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Neustadt
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Neustadt (Stand: 2023) →
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