Das Finanzamt Norden ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 26427-26579 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten.
Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Niedersachsen Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Finanzamtes.
Das Finanzamt in Norden beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und vermitteln diese.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Norden fällt zudem:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Niedersachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Norden.
Das Finanzamt in Norden: Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Dienstag, Mittwoch, Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Montag | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Emden-Norden - Standort Norden
Mühlenweg 20
26506 Norden
Postfach 100360
26493 Norden
Telefon: (04921) 934 - 0
Telefax: (04921) 934 - 299
E-Mail: Poststelle@fa-emd-nor.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-emden-norden-199200.html
Bankverbindung des Finanzamtes Norden
Finanzamt Norden: Steuernummer und Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Norden Karriere machen
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Norden und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Norden
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Säumnisrecht | Immer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Norden (Stand: 2023) →
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