Das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Zudem ist es auch für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 27701-28879 zuständig. Die Hauptaufgabe der Finanzbehörde ist die Verwaltung der Steuern. Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Finanzamtes.

Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Niedersachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Osterholz-Scharmbeck.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Osterholz-Scharmbeck

Allgemeine Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Mittwoch8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 16.00 Uhr
Freitag8.00 - 13.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Osterholz-Scharmbeck (Nr. 2336)
Pappstraße 2
27711 Osterholz-Scharmbeck

Postfach 1120
27701 Osterholz-Scharmbeck

Bankverbindung des Finanzamtes Osterholz-Scharmbeck

Deutsche Bundesbank Fil. Hannover

IBAN: DE37 2500 0000 0025 0015 40
BIC: MARKDEF1250

Sparkasse Rotenburg Osterholz

IBAN: DE56 2415 1235 0000 2026 22
BIC: BRLADE21ROB

Finanzamt Osterholz-Scharmbeck: Die Steuernummer und die Steuer-ID

Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Eine Ausbildung im Finanzamt Osterholz-Scharmbeck absolvieren

Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Osterholz-Scharmbeck nichts entgegen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Osterholz-Scharmbeck

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
NachprüfungsrechtEs ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenIst vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern.
AufbewahrungspflichtSämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses.
PrüfungsrechtAuch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben.
SchätzungsrechtWird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers.

Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?

Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.

Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.

Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Infografik Finanzamt Osterholz-Scharmbeck

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Osterholz-Scharmbeck (Stand: 2023)

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