Das in Aschendorf ansäßige Finanzamt Papenburg kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 26851-49779 zuständig. Die Kernaufgabe des Amtes besteht vor allem in der Verwaltung der Steuern.
Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern beschäftigt sich zudem mit der Festsetzung der Steuern. Die Einkommen, Umsatz- und Körperschaftsteuer fallen z.B. in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts. Darüber hinaus informieren die Beamten die Stadtbewohner über Änderungen.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Papenburg fällt zudem:
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Niedersachsen.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Papenburg
**Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 18.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Papenburg (Nr. 2353)
Emdener Straße 15
26871 Aschendorf
Postfach 2264
26883 Aschendorf
Telefon: 04962 503-0
Telefax: 04962 503-2222
E-Mail: Poststelle@fa-pap.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-papenburg-67997.html
Bankverbindung des Finanzamtes Papenburg
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Papenburg
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Papenburg
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Papenburg finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Papenburg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Als Steuerpflichtiger kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen, wenn man sich selbst in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte befindet und dies nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern betrifft. Dann ist das Finanzamt dazu verpflichtet, das Verfahren bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts ruhen zu lassen. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Papenburg (Stand: 2023) →
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