Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Peine verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 31201-38268 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Die Hauptaufgabe der Finanzbehörde ist die Verwaltung der Steuern.
Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und geben diese weiter.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Niedersachsen.
Das Finanzamt in Peine: Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Dienstag, Mittwoch, Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Peine (Nr. 2338)
Duttenstedter Str. 106
31224 Peine
Telefon: 05171 407-0
Telefax: 05171 407-199
E-Mail: Poststelle@fa-pe.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-peine-67965
Bankverbindung des Finanzamtes Peine
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Peine
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Karriere im Finanzamt Peine
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Peine und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Peine
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Ist vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Schätzungsrecht | Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Informationspflicht | Das Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Peine (Stand: 2023) →
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