Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Pirmasens verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Es ist ebenfalls für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 66461-76891. Die Hauptaufgabe der Finanzbehörde ist die Verwaltung der Steuern.
Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Finanzamtes. Das Amt bearbeitet nicht nur Anträge bezüglich der Umsatzsteuer, sondern ist auch zuständig für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, Infos zu steuerlichen Fragestellungen für die Stadtbewohner zu vermitteln.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Pirmasens umfassen folgende Bereiche:
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Das Finanzamt in Pirmasens: Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch, Freitag | nach vorheriger telefonischer Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Pirmasens (Nr. 2735)
Kaiserstr. 2
66955 Pirmasens
Telefon: 06331/7110
Telefax: 06331/71130950
E-Mail: Poststelle@fa-ps.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-pirmasens.fin-rlp.de/startseite
Bankverbindung des Finanzamtes Pirmasens
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
Finanzamt Pirmasens: Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Im Finanzamt in Pirmasens Karriere machen
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Pirmasens finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Pirmasens
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Informationspflicht | Das Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Pirmasens (Stand: 2023) →
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