Finanzamt Pirna - Alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Pirna verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 01781-01855 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden. Die Steuerverwaltung ist einer der größten Aufgabenbereiche der Behörde.

Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung. Das Amt bearbeitet nicht nur Anträge bezüglich der Umsatzsteuer, sondern ist auch zuständig für die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Bei Interesse informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.

Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Pirna umfassen folgende Bereiche:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
  • Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
  • Steuerrückzahlungen auszahlen
  • Steuererklärungen bearbeiten
  • Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Sachsen.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Pirna

Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag7.30 - 15.30 Uhr
Dienstag7.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag7.30 - 17.00 Uhr
Freitag7.30 - 12.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Pirna
Clara-Zetkin-Straße 1
01796 Pirna

Telefon: 03501 551-0
Telefax: 03501 551-9000
E-Mail: poststelle@fa-pirna.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/pirna

Bankverbindung des Finanzamtes Pirna

BBK LEIPZIG

IBAN: DE32 8600 0000 0086 0015 36
BIC: MARKDEF1860

Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Pirna

Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Im Finanzamt in Pirna Karriere machen

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Pirna und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Pirna nichts entgegen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Pirna

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
AufbewahrungspflichtSämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses.
InformationspflichtJeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde.
PrüfungsrechtMitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen.
AnforderungsrechtEs ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen.
NachprüfungsrechtDass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens.
SäumnisrechtImmer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig.

Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?

Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.

Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Pirna (Stand: 2023)

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