Das Finanzamt Pößneck ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 07306-98746 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Die Steuerverwaltung ist eine der Hauptaufgaben der Behörde.
Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. Unter anderem ist das Finanzamt Pößneck zuständig für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, Infos zu steuerlichen Fragestellungen für die Stadtbewohner zu vermitteln.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Pößneck umfassen folgende Bereiche:
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Steuerrückzahlungen auszahlen
- Steuererklärungen bearbeiten
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Thüringen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Pößneck.
Das Finanzamt in Pößneck: Öffnungszeiten
Servicezeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Montag und Dienstag auch | 13.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag auch | 13.00 - 18.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Pößneck (Nr. 4165)
Gerberstr. 65
07381 Pößneck
Postfach 1253
07372 Pößneck
Telefon: 0361 57 3624-900
Telefax: 0361 57 3624-430
E-Mail: poststelle@finanzamt-poessneck.thueringen.de
Internet: finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-poessneck
Bankverbindung des Finanzamtes Pößneck
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE75 8205 0000 3001 1115 78
BIC: HELADEFF820
Empfänger: Finanzkasse Gera
Finanzamt Pößneck: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
Jetzt kostenlos Informieren.
Eine Ausbildung im Finanzamt Pößneck absolvieren
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Pößneck nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Pößneck
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
---|---|
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Nachprüfungsrecht | Es ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen. |
Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Befindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Pößneck (Stand: 2023) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.