Das in Quakenbrück ansäßige Finanzamt Quakenbrück kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Es ist ebenfalls für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 49551-49639. Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Steuerverwaltung. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes.
Neben der Umsatzsteuer behandelt das Amt auch die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Die zugewiesenen Sachbearbeiter sind immer bereit Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.
Inhaltsverzeichnis:
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Quakenbrück fällt zudem:
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Niedersachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Quakenbrück.
Das Finanzamt in Quakenbrück: Öffnungszeiten
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Mittwoch | 8.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Quakenbrück (Nr. 2367)
Lange Straße 37
49610 Quakenbrück
Postfach 1261
49602 Quakenbrück
Telefon: 05431 184-0
Telefax: 05431 184-101
E-Mail: Poststelle@fa-qua.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-quakenbrueck-67843
Bankverbindung des Finanzamtes Quakenbrück
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Quakenbrück
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Quakenbrück Karriere machen
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Quakenbrück finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Quakenbrück
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Schätzungsrecht | Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Quakenbrück (Stand: 2023) →
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