In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Rotenburg (Wümme) für die Stadt Rotenburg und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 27341-27389 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden. Zu den Hauptaufgaben der Finanzbehörde gehört insbesondere die Verwaltung der Steuern.
Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Das Finanzamt Rotenburg (Wümme) befasst sich daher unter anderem mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Rotenburg (Wümme) umfassen folgende Bereiche:
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Bearbeitung von Steuererklärungen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Rotenburg (Wümme) als Dienstherr die Finanzverwaltung Niedersachsen vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Rotenburg (Wümme)
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Rotenburg (Wümme) (Nr. 2340)
Hoffeldstr. 5
27356 Rotenburg
Postfach 1260
27342 Rotenburg
Telefon: 04261 74-0
Telefax: 04261 74-108
E-Mail: Poststelle@fa-row.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-rotenburg-wuemme-67026
Bankverbindung des Finanzamtes Rotenburg (Wümme)
Finanzamt Rotenburg (Wümme): Steuernummer und Steuer-ID
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Rotenburg (Wümme)
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Rotenburg (Wümme) und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Rotenburg (Wümme) finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Rotenburg (Wümme)
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Schätzungsrecht | Die Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen. |
Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Rotenburg (Wümme) kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
imgclass: img-fluid)Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Rotenburg (Wümme) (Stand: 2023) →
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