Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Saarbrücken - Sulzbach sowohl für die Stadt Sulzbach als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Außerdem ist es für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 66272-66299. Zu den Hauptaufgaben der Finanzbehörde gehört insbesondere die Verwaltung der Steuern.
Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Widersprüche bearbeitet und Fragen der Stadtbewohner geklärt.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Saarbrücken - Sulzbach umfassen folgende Bereiche:
- Steuererklärungen bearbeiten
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
- Steuerrückzahlungen auszahlen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Saarland.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Saarbrücken - Sulzbach
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Donnerstag | 7.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Adresse
Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben
Außenstelle Sulzbach
Vopeliusstr. 8
66280 Sulzbach
Postfach 100952
66009 Sulzbach
Telefon: 06897 90820
Telefax: 06897 9082110
E-Mail: poststelle@fasb.saarland.de
Internet: www.finanzamt-sulzbach.de
Bankverbindung des Finanzamtes Saarbrücken - Sulzbach
BBK SAARBRUECKEN
IBAN: DE50590000000059301502
BIC: MARKDEF1590
Finanzamt Saarbrücken - Sulzbach: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Saarbrücken - Sulzbach Karriere machen
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Saarbrücken - Sulzbach
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlags, also eine Strafzahlung. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Saarbrücken Sulzbach kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Sulzbach (Stand: 2023) →
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