Infos zum Finanzamt Saarbrücken - Völklingen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Saarbrücken - Völklingen für die Stadt Völklingen und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 66301-66352 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden. Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Steuerverwaltung.

Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Finanzamtes. Neben der Umsatzsteuer behandelt das Amt auch die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Die Mitarbeiter der Behörde stellen zudem Informationen für die Anwohner zusammen und geben diese weiter.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
  • die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
  • die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
  • die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
  • die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides

Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Saarland.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Öffnungszeiten - Finanzamt Saarbrücken - Völklingen

Sprechzeiten Allgemein:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Donnerstag7.30 - 15.30 Uhr
Freitag7.30 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Anschrift

Finanzamt Saarbrücken I
Außenstelle Völklingen
Marktstraße
66333 Völklingen

Postfach 100952
66009 Völklingen

Telefon: 06898 20301
Telefax: 06898 203133
E-Mail: poststelle@fasb.saarland.de
Internet: www.finanzamt-voelklingen.de

Bankverbindung des Finanzamtes Saarbrücken - Völklingen

BBK SAARBRUECKEN

IBAN: DE50590000000059301502
BIC: MARKDEF1590

Finanzamt Saarbrücken - Völklingen: Die Steuernummer und die Steuer-ID

Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Im Finanzamt in Saarbrücken - Völklingen Karriere machen

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Saarbrücken - Völklingen

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
NachprüfungsrechtEine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten.
StundungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen einer Pflicht zur Aufbewahrung der bei ihnen eingereichten Dokumente sowie der zugehörigen Daten nachkommen. Steuerpflichtige besitzen nur bei Steuerprozessen ein Einsichtsrecht in diese Dokumente.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenIst vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern.
SäumnisrechtWer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen.
SchätzungsrechtDas Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers.
PrüfungsrechtNeben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Saarbrücken Völklingen kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Infografik Finanzamt Saarbrücken - Völklingen

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben - Außenstelle Völklingen (Stand: 2023)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter