Bei Fragestellungen zum Thema Steuern ist das Finanzamt Schwalm-Eder der richtige Ansprechpartner. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 34225-34632 zuständig. Zu den Hauptaufgaben der Finanzbehörde gehört insbesondere die Verwaltung der Steuern. Hierunter ist nicht nur die Eintreibung jener zu verstehen, sondern auch die Festsetzung der Steuern.
Unter anderem setzt sich das Finanzamt Schwalm-Eder auseinander mit der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und vermitteln diese.
Inhaltsverzeichnis:
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Schwalm-Eder fällt zudem:
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Steuererklärungen bearbeiten
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Schwalm-Eder als Dienstherr die Finanzverwaltung Hessen vor.
Das Finanzamt in Schwalm-Eder: Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 8.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Schwalm-Eder (Nr. 2624)
Georgengasse 3 - 5
34560 Fritzlar
Postfach 1161
34551 Fritzlar
Telefon: 05622 805-0
Telefax: 05622 805-111
E-Mail: Poststelle@FA-SE.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001::350001962&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Schwalm-Eder
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Schwalm-Eder
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Schwalm-Eder
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Schwalm-Eder und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Schwalm-Eder
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Befindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlags, also eine Strafzahlung. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Schwalm-Eder (Stand: 2023) →
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