Das in Schwelm ansäßige Finanzamt Schwelm kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Es ist ebenfalls zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 58240-58339. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Nordrhein-Westfalen.
Hierunter ist nicht nur die Eintreibung jener zu verstehen, sondern auch die steuerliche Festsetzung. Neben der Umsatzsteuer behandelt das Amt auch die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Bei Interesse informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- Steuererklärungen bearbeiten
- Steuerrückzahlungen auszahlen
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Nordrhein-Westfalen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Schwelm.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Schwelm
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
Montag auch | 13.30 - 15.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Adresse
Finanzamt Schwelm (Nr. 5341)
Bahnhofplatz 6
58332 Schwelm
Postfach 340
58316 Schwelm
Telefon: 02336 803-0
Telefax: 0800 10092675341
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-schwelm
Bankverbindung des Finanzamtes Schwelm
BBk Hagen
IBAN: DE47 4500 0000 0045 0015 20
BIC: MARKDEF1450
Finanzamt Schwelm: Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Schwelm
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Schwelm und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Schwelm
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Schwelm (Stand: 2023) →
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