Bei Fragestellungen zum Thema Steuern ist das Finanzamt Siegburg der richtige Ansprechpartner. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 51556-53859 zuständig. Die Verwaltung der Steuern ist eine der Hauptaufgaben der Behörde.
Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. Das Finanzamt in Siegburg beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Die zugewiesenen Sachbearbeiter sind immer bereit Infos zu steuerlichen Fragestellungen für die Stadtbewohner zu vermitteln.
Inhaltsverzeichnis:
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Nordrhein-Westfalen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Siegburg.
Das Finanzamt in Siegburg: Öffnungszeiten
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
Montag | 8.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Siegburg (Nr. 5220)
Mühlenstr. 19
53721 Siegburg
Postfach 1351
53703 Siegburg
Telefon: 02241 105-0
Telefax: 0800 10092675220
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-siegburg
Bankverbindung des Finanzamtes Siegburg
BBk Köln
IBAN: DE86 3700 0000 0038 0015 03
BIC: MARKDEF1370
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Siegburg
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Siegburg
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Siegburg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Säumniszuschlag, also eine Strafzahlung. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Siegburg (Stand: 2023) →
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