Finanzamt Singen - Alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei Fragestellungen zum Thema Steuern sind die Mitarbeiter vom Finanzamt Singen die richtigen Kontaktpersonen. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 78201-78359 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Hauptaufgabe der Finanzbehörde ist die Verwaltung der Steuern.

Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung. Das Finanzamt Singen befasst sich daher unter anderem mit der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen

Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Baden-Württemberg.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Singen

Telefonische Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Donnerstag9.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
Freitag9.00 - 12.00 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung möglich

Adresse

Finanzamt Singen (Nr. 2818)
Alpenstr. 9
78224 Singen

Postfach 380
78221 Singen

Telefon: 07731 823-0
Telefax: 07731 823-650
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Ihr+Finanzamt/fa_singen

Bankverbindung des Finanzamtes Singen

Deutsche Bundesbank Filiale Villingen-Schwenningen

IBAN: DE43 6940 0000 0069 0015 07
BIC: MARKDEF1694

Baden-Württembergische Bank

IBAN: DE49 6005 0101 7485 5001 35
BIC: SOLADEST600

Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Singen

In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Im Finanzamt in Singen Karriere machen

Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Singen

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
StundungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
SäumnisrechtWenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen.
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen einer Pflicht zur Aufbewahrung der bei ihnen eingereichten Dokumente sowie der zugehörigen Daten nachkommen. Steuerpflichtige besitzen nur bei Steuerprozessen ein Einsichtsrecht in diese Dokumente.
NachprüfungsrechtFinanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen.
SchätzungsrechtWird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers.

Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Infografik Finanzamt Singen

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Singen (Stand: 2023)

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