In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt St. Wendel zuständig für die Stadt St. Wendel und für Bereiche des Kreises. Zudem ist es auch für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 66591-66649 zuständig.
Die Hauptaufgabe der Behörde liegt insbesodere in der Steuerverwaltung. Dies umfasst nicht nur die Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Darüber hinaus informieren die Beamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt St. Wendel umfassen folgende Bereiche:
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt St. Wendel als Dienstherr die Finanzverwaltung Saarland vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt St. Wendel
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Donnerstag | 7.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 7:30 - 12:00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt St. Wendel (Nr. 1060)
Marienstr. 27
66606 St. Wendel
Postfach 1240
66592 St. Wendel
Telefon: 06851 8040
Telefax: 06851 804189
E-Mail: poststelle@fawnd.saarland.de
Internet: www.finanzamt-sankt-wendel.de
Bankverbindung des Finanzamtes St. Wendel
BBK SAARBRUECKEN
IBAN: DE50590000000059301502
BIC: MARKDEF1590
Finanzamt St. Wendel: Die Steuernummer und die Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Eine Ausbildung im Finanzamt St. Wendel absolvieren
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt St. Wendel
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Als Steuerpflichtiger kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen, wenn man sich selbst in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte befindet und dies nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern betrifft. Dann ist das Finanzamt dazu verpflichtet, das Verfahren bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts ruhen zu lassen. |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Säumnisrecht | Immer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt St. Wendel (Stand: 2023) →
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