Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Stadthagen verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 31536-31867 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten.
Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes.
Inhaltsverzeichnis:
Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Stadthagen auch zuständig für die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- Steuererklärungen bearbeiten
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Niedersachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Stadthagen.
Das Finanzamt in Stadthagen: Öffnungszeiten
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Dienstag, Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr (vor arbeitsfreien Tagen nur bis 13.00 Uhr) |
Mittwoch | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Stadthagen (Nr. 2344)
Schloß
31655 Stadthagen
Telefon: 05721 705-0
Telefax: 05721 705-250
E-Mail: Poststelle@fa-shg.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-stadthagen-68073
Bankverbindung des Finanzamtes Stadthagen
Finanzamt Stadthagen: Steuernummer und Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Stadthagen Karriere machen
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Stadthagen nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Stadthagen
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Stadthagen (Stand: 2023) →
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