Das Finanzamt Staßfurt ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Es ist ebenfalls für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 39201-39448 zuständig. Die Hauptaufgaben des Finanzamtes bestehen insbesodere in der Steuerverwaltung.
Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Das Finanzamt Staßfurt befasst sich daher unter anderem mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde stellen zudem Informationen für die Anwohner zusammen und vermitteln diese.
Inhaltsverzeichnis:
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Steuererklärungen bearbeiten
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Sachsen-Anhalt, ist der Dienstherr des Finanzamtes Staßfurt.
Das Finanzamt in Staßfurt: Öffnungszeiten
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 13.30 Uhr - 17.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Staßfurt (Nr. 3107)
Atzendorfer Straße 20
39418 Staßfurt
Postfach 13 55
39404 Staßfurt
Telefon: 03925 980-0
Telefax: 03925 980-4600
Internet: finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-finanzamt/finanzamt-stassfurt/
Bankverbindung des Finanzamtes Staßfurt
Bundesbank Magdeburg
IBAN: DE85810000000081001512
BIC: MARKDEF1810
Finanzamt Staßfurt: Steuernummer und Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Staßfurt
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Staßfurt nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Staßfurt
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Mitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Nachprüfungsrecht | Es ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen. |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Staßfurt (Stand: 2023) →
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