Das Finanzamt Stuttgart I ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Es ist ebenfalls zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 70001-70640. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer. Hierunter ist nicht nur die Eintreibung jener zu verstehen, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung.
Unter anderem setzt sich das Finanzamt Stuttgart I auseinander mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- Steuerrückzahlungen auszahlen
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Steuererklärungen bearbeiten
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Baden-Württemberg, ist der Dienstherr des Finanzamtes Stuttgart I.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Stuttgart I
Telefonische Sprechzeiten
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
persönliche Termine nach Vereinbarung möglich |
Anschrift
Finanzamt Stuttgart I (Nr. 2893)
Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart
Postfach 106055
70049 Stuttgart
Telefon: 0711 6673-0
Telefax: 0711 6673-5010
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Ihr+Finanzamt/fa_stuttgartI
Bankverbindung des Finanzamtes Stuttgart I
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Stuttgart I
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Im Finanzamt in Stuttgart I Karriere machen
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Stuttgart I finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Stuttgart I
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Stuttgart I kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Stuttgart I (Stand: 2023) →
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