Das Finanzamt Villingen-Schwenningen in 78050 Villingen-Schwenningen ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 78001-78609 wohnen, können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden.
Hauptaufgabe des Finanzamtes ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern. Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern auch die steuerliche Festsetzung.
Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Villingen-Schwenningen auch zuständig für die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde stellen zudem Informationen für die Anwohner zusammen und vermitteln diese.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Baden-Württemberg, ist der Dienstherr des Finanzamtes Villingen-Schwenningen.
Das Finanzamt in Villingen-Schwenningen: Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Persönliche Termine nach Vereinbarung möglich |
Anschrift
Finanzamt Villingen-Schwenningen (Nr. 2822)
Weiherstr. 7
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift:
Finanzamt Villingen-Schwenningen
78045 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 923-0
Telefax: 07721 923-100
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Ihr+Finanzamt/fa_villingenschwenningen
Bankverbindung des Finanzamtes Villingen-Schwenningen
Deutsche Bundesbank Filiale Villingen-Schwenningen
IBAN: DE18 6940 0000 0069 4015 00
BIC: MARKDEF1694
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Villingen-Schwenningen
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Villingen-Schwenningen
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Villingen-Schwenningen
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Villingen-Schwenningen (Stand: 2023) →
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