Wenn Bürger Fragen zu steuerlichen Themen haben, steht das Finanzamt Waiblingen mit Rat und Tat zu Seite. Zudem ist es auch für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 70642-73663 zuständig. Die Hauptaufgaben des Finanzamtes bestehen insbesodere in der Steuerverwaltung.
Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes. Unter anderem ist das Finanzamt Waiblingen zuständig für die Einkommensteuer, die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und vermitteln diese.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Baden-Württemberg, ist der Dienstherr des Finanzamtes Waiblingen.
Das Finanzamt in Waiblingen: Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Persönliche Erreichbarkeit Service Center:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Donnerstag | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Waiblingen (Nr. 2890)
Fronackerstr. 77
71332 Waiblingen
Postfach 1244
71302 Waiblingen
Telefon: 07151/9550
Telefax: 07151/955200
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Ihr+Finanzamt/fa_waiblingen
Bankverbindung des Finanzamtes Waiblingen
Deutsche Bundesbank Stuttgart
IBAN: DE34 6000 0000 0060 2015 00
BIC: MARKDEF1600
Finanzamt Waiblingen: Steuernummer und Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Waiblingen
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Waiblingen finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Waiblingen
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Stundungspflicht | Auch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Als Steuerpflichtiger kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen, wenn man sich selbst in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte befindet und dies nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern betrifft. Dann ist das Finanzamt dazu verpflichtet, das Verfahren bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts ruhen zu lassen. |
Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlag, also eine Strafzahlung. |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Waiblingen (Stand: 2023) →
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