Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt ist das Finanzamt Warendorf der richtige Ansprechpartner. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 48203-59320 wohnen, können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden.
Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern. In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung.
Das Amt bearbeitet nicht nur Anträge bezüglich der Umsatzsteuer, sondern ist auch zuständig für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Sollten Probleme auftreten, werden von den Sachbearbeitern auch Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Warendorf als Dienstherr die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen vor.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Warendorf
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag auch | 13.00 - 17.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Warendorf (Nr. 5346)
Düsternstr. 43
48231 Warendorf
Postfach 110361
48205 Warendorf
Telefon: 02581 924-0
Telefax: 0800 10092675346
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-warendorf
Bankverbindung des Finanzamtes Warendorf
BBk Dortmund
IBAN: DE75 4400 0000 0040 0015 04
BIC: MARKDEF1440
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Warendorf
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Karriere im Finanzamt Warendorf
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Warendorf
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Ist vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlags, also eine Strafzahlung. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Warendorf (Stand: 2023) →
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